Deutsches Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017
Das deutsche OZG (Online-Zugangsgesetz) ist ein Gesetz, das in Deutschland am 18. August 2017 in Kraft getreten ist und das darauf abzielt, die digitalen Dienstleistungen der Regierung zu verbessern. Bis 2022 sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsdienstleistungen digital über Verwaltungsportale anbieten und diese Portale miteinander vernetzen. In der Praxis bedeutet dies, dass mehr als 6.000 Verwaltungsdienste auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die in 575 OZG-Leistungsbündeln zusammengefasst sind (diese Zahl wurde und wird geändert), digitalisiert werden müssen. Außerdem schreibt das OZG vor, dass alle von der Regierung angebotenen Online-Dienste sicher, einfach zu nutzen und für alle Bürger zugänglich sein müssen. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung eines "Digitalen Rates" vor, der die Umsetzung des OZG überwachen und sicherstellen soll, dass die digitalen Dienste den Bedürfnissen der Bürger entsprechen. Diese Art von Rat ist bei strategischen Entwicklungen in Deutschland sehr üblich - ein ähnlicher Rat wurde für die Elektrifizierung der nationalen Autoflotte eingerichtet). Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für die Umsetzung des OZG verantwortlich. Das Gesetz sieht auch einen "Digitalen Rat" vor, der die Umsetzung des OZG überwachen und sicherstellen soll, dass die digitalen Dienste den Bedürfnissen der Bürger entsprechen. Der Digitalrat ist ein Gremium aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Privatwirtschaft, das die Aufgabe hat, die Entwicklung und Umsetzung des OZG beratend zu unterstützen. Darüber hinaus ist jedes Bundesland für die Umsetzung des OZG in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Das OZG betrifft die Kommunen in Deutschland, indem es sie verpflichtet, ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Dazu gehören Dienstleistungen wie die Beantragung von Baugenehmigungen, Steuerzahlungen und das Einwohnermeldewesen. Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste sicher, einfach zu nutzen und für alle Bürger zugänglich sind, wie es das OZG verlangt. Die Gemeinden müssen sich auch am digitalen Rat beteiligen und den Bürgern einen digitalen Zugang zu ihren Diensten bieten. Darüber hinaus müssen die Gemeinden sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste mit anderen Gemeinden und Bundesländern interoperabel sind. Das bedeutet, dass sie gemeinsame Standards und Schnittstellen verwenden müssen, um den Austausch von Daten zwischen den verschiedenen Regierungsebenen und dem Privatsektor zu ermöglichen. Aktualisierung Ende 2022: Die Umsetzung der OZG-Dienste verzögert sich erheblich und der Status hängt stark von den Bundesländern und Kommunen ab. In anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Gesetze und Verordnungen, die darauf abzielen, die von der Regierung angebotenen digitalen Dienste zu verbessern. Auch die EU hat eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die für die Bereitstellung digitaler Dienste durch Regierungen relevant sind, wie z.B.: Der EU-Aktionsplan für elektronische Behördendienste (eGovernment) 2016-2020, der darauf abzielt, die Nutzung digitaler Technologien durch Regierungen zu fördern, um die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern. Die EU-Richtlinie über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, die darauf abzielt, die Nutzung von elektronischen Identifizierungs- und Vertrauensdiensten zu fördern, um sichere und effiziente elektronische Transaktionen zwischen Behörden und Bürgern zu erleichtern. Die EU-Verordnung über die Bereitstellung von Informationen des öffentlichen Sektors als offene Daten, die darauf abzielt, die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern, indem sie als offene Daten zur Verfügung gestellt werden und indem die Verwendung offener Daten bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen gefördert wird. Die EU-Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die darauf abzielt, Beschränkungen hinsichtlich des Standorts der Infrastruktur für die Datenspeicherung und -verarbeitung aufzuheben, um die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu fördern und die Kosten für Unternehmen zu senken. Die meisten dieser EU-Gesetze und -Verordnungen zielen darauf ab, gemeinsame Standards und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Dienste zu unterstützen und den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Regierungsebenen und dem privaten Sektor zu erleichtern.