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Spanien

Wie viele europäische Länder hat auch Spanien Gesetze und Verordnungen erlassen, die darauf abzielen, die von der Regierung angebotenen digitalen Dienste zu verbessern. Eines der wichtigsten Gesetze in Spanien in diesem Zusammenhang ist das spanische Gesetz 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen (Ley 11/2007, de 22 de junio, de acceso electrónico de los ciudadanos a los servicios públicos). Dieses Gesetz legt den allgemeinen Rahmen für die Bereitstellung elektronischer Dienste durch die öffentlichen Behörden in Spanien fest und zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienste zu verbessern sowie die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die Bürger zu fördern.

Das Gesetz verpflichtet die Behörden, den elektronischen Zugang zu ihren Dienstleistungen über einen einzigen Zugangspunkt, das so genannte "Elektronische Büro" (Oficina Virtual), bereitzustellen. Dieses Portal bietet einen einheitlichen Zugangspunkt für die Bürger, wo sie Informationen über die von den verschiedenen Behörden angebotenen Dienstleistungen finden und Verfahren online abwickeln können.

Die spanische Regierung hat auch Schritte unternommen, um die digitalen Dienstleistungen des öffentlichen Sektors durch den Nationalen Plan für die elektronische Verwaltung (Plan Nacional de Administración Electrónica) zu verbessern, der sich auf die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung konzentriert, mit dem Ziel, den Bürgern effizientere, schnellere und besser zugängliche öffentliche Dienstleistungen zu bieten.

Es ist erwähnenswert, dass beide Gesetze zwar ähnliche Ziele verfolgen, das OZG in Deutschland jedoch jünger ist und spezifischere Anforderungen und Fristen enthält als das spanische Gesetz 11/2007 und der darin vorgesehene Digitalrat.