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Der Haushalt der Europäischen Union (EU) ist so aufgebaut, dass er die Finanzierung der verschiedenen Politiken und Programme der EU ermöglicht. Der EU-Haushalt wird in erster Linie durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der einzelnen Länder festgelegt werden. Diese Beiträge sind die Hauptfinanzierungsquelle für den Jahreshaushalt der EU.


Der EU-Haushalt ist in zwei Hauptkategorien unterteilt: den Haushalt für Verpflichtungen und den Haushalt für Zahlungen.


Der Haushaltsplan für Verpflichtungen, auch bekannt als "mehrjähriger Finanzrahmen", ist ein langfristiger Plan, der den gesamten Finanzrahmen der EU für einen Zeitraum von mehreren Jahren, in der Regel 7 Jahren, festlegt. Er legt Obergrenzen für die Höhe der Mittel fest, die während der Laufzeit des Rahmens für verschiedene Politikbereiche gebunden werden können.


Der Zahlungshaushalt hingegen ist der jährliche Haushalt, der die tatsächlichen Ausgaben der EU in einem bestimmten Jahr ausweist. Er zeigt die Mittel, die zur Deckung der Zahlungen für die laufenden Projekte und Politiken sowie zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs, der im Laufe des Jahres entstehen kann, benötigt werden.


Der EU-Haushalt ist außerdem in verschiedene Politikbereiche unterteilt, wie z.B. Landwirtschaft, regionale Entwicklung, Forschung und Innovation sowie Außen- und Sicherheitspolitik. Jeder Politikbereich verfügt über eine eigene Reihe von Haushaltslinien, in denen die spezifischen Maßnahmen oder Projekte festgelegt sind, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden.


Schließlich ist der Haushaltsprozess eng mit dem politischen Entscheidungsprozess verbunden, da die Europäische Kommission den Haushalt vorschlägt und das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (als Vertreter der Mitgliedstaaten) den Haushalt verabschieden.


Insgesamt ist der EU-Haushalt so strukturiert, dass er die Finanzierung der verschiedenen Politiken und Programme der EU ermöglicht und gleichzeitig die finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten und die allgemeinen politischen Prioritäten der EU berücksichtigt.